· Nachricht · Implantologie
Wie ist eine Tiefziehschiene als Bohrschablone abzurechnen?
FRAGE: „Beim Implantieren verwendet meine Chefin eine Tiefziehschiene als Bohrschablone. Wie berechne ich diese?“
Antwort: Die Verwendung einer Bohrschablone ist in der Nr. 9003 GOZ als Positionierungsschablone beschrieben. Den zahnärztlichen Aufwand im Zusammenhang mit der Herstellung dieser Schablone können Sie analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnen. Zusätzlich können Sie die anfallenden Material- und Laborkosten ansetzen. Sollte Ihre Schablone dreidimensional sein, steht die Nr. 9005 GOZ zur Verfügung. Auch hier gilt die analoge Berechnung für den zahnärztlichen Aufwand zuzüglich Material- und Laborkosten.
Quelle: Ausgabe 02 / 2026 | Seite 2 | ID 50650671