Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Endodontie

    Ist das Entfernen von Pulpengewebe berechnungsfähig?

    FRAGE: „ Wir sind uns unsicher darüber, ob und wie wir die Entfernung von Pulpengewebe vor der Aufbereitung des Wurzelkanals abrechnen können. Können Sie uns da einen Tipp geben?“

     

    Antwort: Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfestellen von Bund und Ländern diese Frage im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen erörtert. Das Beratungsforum ist sich einig geworden, dass die Leistung „Entfernung nekrotischen Pulpengewebes vor der Aufbereitung des Wurzelkanals“ eine selbstständige Leistung darstellt und gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden kann.

     

    Die BZÄK gibt grundsätzlich keine Empfehlung für die Wahl der analogen Position heraus. Das ist vor allem aus betriebswirtschaftlichen Gründen sehr sinnvoll. Der PKV-Verband hält als Analogposition die Nr. 2360 GOZ (Vitalexstirpation, 100 Punkte) für angemessen (PA 10 2022, Seite 4 f.).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die Entfernung des nekrotischen Pulpengewebes – ist diese Leistung berechnungsfähig? (PA 10/2022, Seite 4 f.)
    Quelle: ID 50842895