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  • · Fachbeitrag · Honorarverluste vermeiden

    Mehrschichtaufbauten: Wie kann man die Leistung angemessen honoriert bekommen?

    von Ann-Kathrin Grieße, B. A. Business Administration Dental, Oldenburg

    | Praxen stehen regelmäßig vor dem Problem, dass sich die Versorgung eines Zahns mit großen Substanzverlusten mittels eines mehrschichtigen Aufbaus über die GOZ-Nrn. 2180 und 2197 wirtschaftlich nicht abbilden lässt. Der Beitrag zeigt auf, wie Sie dieses Problem lösen können. |

    Wie kann ein angemessenes Honorar erzielt werden?

    Legt man einen Stundensatz von 180 Euro zugrunde und dauert der mehrschichtige Aufbau 30 Minuten, so benötigt der Zahnarzt allein 90 Euro für die Leistung, um seine Kosten zu decken. Die Vergütung nach GOZ-Positionen gestaltet sich jedoch wie folgt: Nr. 2180 (2,3-fach 19,40 Euro; 3,5-fach 29,53 Euro); Nr. 2197 2,3-fach 16,82 Euro; 3,5-fach 25,59 Euro). In Summe sind das 36,22 Euro bei 2,3-fach und 55,12 Euro bei 3,5-fach. Das ist wirtschaftlich nicht darstellbar. Steigert man den Satz für beide Leistungen auf das 9,0-Fache, erhält man das benötigte Honorar. Jedoch muss man sich dann mit den Kostenträgern der Patienten auseinandersetzen (Erstattung meist nur bis 3,5-fach).

     

    Drei Analogempfehlungen der Bundeszahnärztekammer

    Abgesehen von der Wirtschaftlichkeit ist der Aufbau verloren gegangener Zahnsubstanz in Mehrschichtadhäsivtechnik auch inhaltlich nicht in den Ziffern abgebildet. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) stellt dies klar und veröffentlicht im Katalog analog zu berechnender Leistungen drei Empfehlungen: