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  • · Fachbeitrag · Endodontie

    Die Nrn. 2390 und 2440a GOZ im Fokus des PKV-Verbands: restriktive Erstattungspraxis droht

    von Janine Schubert, BFS health finance GmbH, Dortmund

    | Die Privatabrechnung endodontischer Behandlungen wirft immer wieder Fragen auf. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat sich in der Februarausgabe seiner Zeitschrift „PKV publik“ dem Thema „gebührenrechtliche Bewertung der Endodontie-Leistungen“ gewidmet. Insbesondere geht es um die Nrn. 2390 und 2440a GOZ. Deren Bewertung lässt künftig eine restriktive Erstattungspraxis erwarten. |

    PKV-Bewertung betrifft viele endodontische Behandlungen

    Bei der Nr. 2390 GOZ (Trepanation eines Zahnes) als selbstständige Leistung und der Analogberechnung der intrakoronalen/intrakanalären Diagnostik nach Nr. 2440a GOZ (Füllung eines Wurzelkanals) handelt es sich um typische Leistungen aus der Endodontie. Die folgende Tabelle zeigt eine entsprechende mögliche Abrechnung (strittige Leistungen sind fett gedruckt).

     

    • Beispiel für eine mögliche Abrechnung der Nrn. 2390 und 2440a GOZ
    GOZ
    Leistung
    Faktor
    Euro

    2390

    Trepanation eines Zahnes

    2,3

    8,41

    2410

    Aufbereitung eines Wurzelkanals

    2,3

    50,71

    2440a

    Intrakoronale und intrakanaläre Diagnostik entsprechend Füllung eines Wurzelkanals

    2,3

    33,37

    2400

    Elektrometrische Längenbestimmung

    2,3

    9,05

    2420

    Anwendung elektrophysikalischer-chemischer Methoden, je Kanal

    2,3

    9,05

    2430

    Medikamentöse Einlage

    2,3

    26,39