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  • · Abrechnung

    Patient fordert Behandlungsunterlagen an: Rechte, Pflichten und Abrechnung

    Bild: Homeoffice / Tim Reckmann / CC CC BY 2.0

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Bereits seit einigen Jahren fordern private Kostenträger vermehrt Behandlungsunterlagen zur „Prüfung der Leistungspflicht“ an, zumeist beim Patienten. Dieser wendet sich dann an die Zahnarztpraxis. Dies verursacht nicht nur Aufwand, sondern kann auch das Verhältnis zum Patienten belasten. In vielen Praxen stellt sich dann die Frage, wie man dem Patienten gerecht wird und wie der entstehende Aufwand berechnet werden kann. |

    Rechte des Versicherers bei Anforderungen

    Bei den von der Versicherung angeforderten Unterlagen handelt es sich z. B. um Karteikartenauszüge, Röntgenaufnahmen, Modelle, Präparationsmodelle oder Operationsdokumentationen. Die Anforderung erfolgt sowohl zum erstellten privaten Therapieplan als auch später zu der vom Patienten eingereichten Rechnung bei der privaten Krankenversicherung. Versicherer berufen sich bei den Anfragen auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Danach kann der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls jede Auskunft verlangen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist.

     

    Verweigert der Versicherungsnehmer (Patient) die angeforderten Auskünfte, ist der Versicherer i. d. R. von der Verpflichtung zur Leistung freigestellt ‒ der Patient erhält in diesem Fall keine Leistungszusage bzw. keine Erstattung.