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  • 01.06.2005 | Zahnersatz

    Modellgussprothese statt Brückenversorgung: Zuschuss für Regelversorgung?

    Frage: „Ein Patient wählt statt Brückenversorgung (Regelversorgung) eine Modellgussprothese. Laut EDV wäre dies andersartiger Zahnersatz. Bekommt der Patient nun einen Zuschuss für die Regelversorgung (Brücken), obwohl er eine weniger hochwertige Therapieversorgung (Modellguss) in Anspruch nimmt?“  

     

    Antwort: Voraussetzung für die Zuschussgewährung an den Patienten ist, dass eine Versorgungsnotwendigkeit besteht, dass der den Zuschuss auslösende Befund versorgt wird und dass eine Therapie gewählt wird, die den aktuellen medizinischen Erkenntnissen entspricht.Dies für die von Ihnen durchgeführte Versorgung vorausgesetzt, wird der Zuschuss für die Regelversorgung (Brücke) bezahlt. Der Zahnersatz ist genauso andersartig wie im umgekehrten Fall, wenn statt einer klammerverankerten herausnehmbaren Prothese (Regelversorgung) eine festsitzende Brücke eingegliedert wird. Aber auch im vorliegenden Fall ist wegen des Charakters des befundorientierten Festzuschuss-Systems nur die Regelversorgung für die Höhe des Zuschusses der Kasse an den Patienten maßgebend.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 15 | ID 110146