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  • 05.08.2009 | Zahnersatz

    Mehr Bereitschaft zur Zahnersatz-Versorgung durch erweiterte Gewährleistung

    Vermehrt berichten Zahnarztpraxen über Patienten, die sich nach eingehender und zeitaufwendiger Diagnostik und Therapiegespräch(en) einen Heil- und Kostenplan (HKP) für Zahnersatz erstellen und die Zahnersatzversorgung dann doch nicht durchführen lassen. Durch telefonisches Rückfragen verschiedener Praxen konnte festgestellt werden, dass einige dieser Patienten noch warten wollten oder einfach noch unentschlossen sind. Im Wesentlichen kristallisierte sich in vielen Fällen eine Unsicherheit hinsichtlich der Kosten und der Haltbarkeit der zahnärztlichen Versorgung heraus. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen daher die erweiterte Gewährleistung als ein wichtiges Instrument zur Vertrauensbildung dar.  

    Patienten wollen Sicherheit

    Die Stiftung Warentest hat in ihrer Ausgabe „test“ 3/2009 in dem Beitrag „Auf den Zahn gefühlt“ eine Umfrage bei 1100 Lesern zum Thema Zahnersatz ausgewertet. Auf die Frage „Welche Informationen haben Ihnen vor der Entscheidung für Zahnersatz gefehlt?“, haben 903 Teilnehmer wie folgt geantwortet. Mehrfachnennungen waren möglich.  

     

    Garantieansprüche beim Zahnersatz  

    32 %  

    Kostengünstiger Zahnersatz  

    30 %  

    Unabhängige Behandlungsangebote  

    29 %  

    Vor- und Nachteile verschiedener Materialien  

    26 %  

    Qualität der angebotenen Behandlung  

    25 %  

    Zuzahlungen der Krankenversicherung  

    22 %  

    Erläuterung der Heil- und Kostenpläne  

    21 %  

    Vor- und Nachteile verschiedener Lösungen  

    21 %  

    Behandlungen im Ausland  

    20 %  

    Spezialisierte Zahnärzte (z.B. Implantologen)  

    14 %  

    Zahnzusatzversicherungen  

    14 %  

    Finanzierungsmöglichkeiten  

    13 %  

    Am häufigsten blieb also die Frage zu Garantieansprüchen offen. Dies zeigt, wie wichtig ein klar strukturiertes, patientenorientiertes zahnärztliches Planungsgespräch für die Entscheidung des Patienten ist.  

    Gewährleistungsfristen im ZE-Bereich

    Jeder Patient - gleich ob privat oder gesetzlich versichert - kann bei einer unzureichenden ZE-Versorgung bestimmte Ansprüche geltend machen.  

     

    Der Privatpatient