· Fachbeitrag · Versicherungsrecht
100-prozentige Erstattung für Privatpatienten‒ das ist schon lange Nostalgie
| Regelmäßig steigende Beiträge und Selbstbehalte in der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben dazu geführt, dass Patienten bei Einstieg in die PKV in den letzten 15 Jahren zunehmend preiswerte Tarife gewählt haben. Diese bringen jedoch eine eingeschränkte Kostenerstattung mit sich, was häufig dazu führt, dass Patienten ihren Unmut darüber in der Praxis auslassen und diese „zum Buhmann“ machen. Treffen kann es dann jedes Teammitglied. In solchen Momenten ist es hilfreich, die Regularien zu kennen, um dem monierenden Privat- oder Beihilfepatienten souverän zu begegnen. |
Eckdaten zur Privaten Krankenversicherung
Im Jahr 2018 waren 12 Prozent der Bevölkerung privat krankenvollversichert, wobei der Anteil seit 2012 rückläufig ist. 50 Prozent der privat Krankenvollversicherten sind Beamte und deren Angehörige. Die Anzahl der Zusatzversicherungen ist weiter stark gestiegen und lag 2018 bei rund 26 Mio., wobei die Anzahl der Zahnzusatzversicherungen mit 16 Mio. den größten Anteil ausmacht.
Was ist ein Privatpatient?
Seit 2009 gilt in Deutschland eine allgemeine Pflicht zur Versicherung. Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss eine Krankenversicherung haben. Die Mehrzahl wird der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugeordnet und muss sich bei einer gesetzlichen Kasse versichern. Als Privatpatient wird eine Person bezeichnet, die Leistungen von Ärzten, Krankenhäusern oder Apotheken direkt in Rechnung gestellt bekommt. Es gibt drei Gruppen von Privatpatienten: Selbstzahler, Personen, die über eine private Krankenversicherung versichert sind, und Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die durch die Beihilfe Zuschüsse beziehen.
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