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  • · Fachbeitrag · Umsatzmaximierung

    Die 15 umsatzstärksten GOZ-Leistungen richtig abrechnen: Restaurationen in Adhäsivtechnik

    von Isabel Baumann, Mülsen, www.praxiskonzept-baumann.de

    | Die Versorgung von Kavitäten in adhäsiver Restaurationstechnik nach den Nrn. 2060, 2080, 2100 und 2120 GOZ ist eine der größten Umsatzquellen in der privat liquidierenden Zahnarztpraxis. Obwohl diese vier GOZ-Ziffern in Summe laut Statistischem Jahrbuch 2016/2017 der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gerade mal 1,34 Prozent aller Leistungspositionen ausmachen, beträgt ihr Anteil am Honorarvolumen insgesamt rund 11,3 Prozent ( PA 04/2018, Seite 5 ). Fehler bei der Abrechnung können hier schnell ins Geld gehen. Wie Sie solche Fehler vermeiden, zeigt der folgende Beitrag. |

    Abrechnungsbestimmungen

    Die Kavitätenpräparation und -versorgung nach den Nrn. 2060, 2080, 2100 und 2120 GOZ gehört zum Abschnitt C. der GOZ (Konservierende Leistungen). Die Leistungslegende lautet jeweils: „Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren)“. Es folgt die Anzahl der Flächen, „ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, ggf. einschließlich Verwendung von Inserts“.

     

    • Nrn. 2060, 2080, 2100 und 2120 GOZ: Bewertung nach Anzahl der Flächen
    GOZ
    Anzahl der Flächen
    Punktzahl
    1,0-fach (Euro)
    2,3-fach (Euro)
    3,5-fach (Euro)

    2060

    einflächig

    527

    29,64

    68,17

    103,74

    2080

    zweiflächig

    556

    31,27

    71,92

    109,45

    2100

    dreiflächig

    642

    36,11

    83,05

    126,38

    2120

    mehr als dreiflächig

    770

    43,31

    99,60

    151,57