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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    Landgericht München: Kosten für Außenseitermethode bei Erfolg erstattungsfähig!

    Wenn eine Außenseitermethode zum Erfolg führt, muss eine private Krankenversicherung die Kosten für diese Behandlung übernehmen. Dies hat das Landgericht München am 2. Dezember 2003 in einem Vergleich entschieden (Az: 6 S 7321/03). Folgender Fall lag zu Grunde: