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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    AG Hamburg: Erfreuliche Entscheidung zur Kostenerstattung zahnärztlicher Leistungen

    | Folgender Fall lag einer rechtskräftigen Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg vom 2. März 2004 (Az: 23A C 466/01) zu Grunde: Ein Hamburger Zahnarzt hatte bei einem Patienten im Jahre 2001 eine implantologische Behandlung durchgeführt und etwa 11.400 Euro in Rechnung gestellt. Die Krankenversicherung des Privatpatienten, der Deutsche Ring, kürzte von den verlangten Erstattungsbeträgen insgesamt etwa 4.700 Euro. Dagegen klagte der Patient - zum großen Teil erfolgreich. |