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  • 11.02.2019 · Fachbeitrag · Recht

    Patient unterschreibt HKP nicht, nimmt aber die Behandlung in Anspruch: Pflicht zur Zahlung des Eigenanteils

    | Unterschreibt ein gesetzlich versicherter Patient einen Heil- und Kostenplan (HKP) nicht, nimmt aber trotzdem die zugehörige zahnärztliche Leistung in Anspruch, so muss er den Eigenanteil für die Behandlung zahlen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Urteil vom 03.11.2016, Az. III ZR 285/15). |