01.07.2004 · Fachbeitrag · Recht
Bundesgerichtshof: Streitige Gebührenfragen höchstinstanzlich entschieden
Mit Entscheidung vom 27. Mai 2003 (Az: II ZR 264/03) hat der Bundesgerichtshof einige seit vielen Jahren streitige Gebührenfragen höchstinstanzlich entschieden. Mit bemerkenswerter Begründung hat der Senat die Rechtsprechung einiger Obergerichte bestätigt, die die Abrechnungsfähigkeit bestimmter Einmalinstrumente nachdrücklich bestätigt hatten.
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