Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Recht

    AG Hamburg: Zahnarzt muss der Verrechnungsstelle Steigerungssätze und Begründungen mitteilen

    | Das Amtsgericht Hamburg fällte am 23. Februar 2000 (Az: 6 C 501/99) ein interessantes Urteil zur Rechtmäßigkeit einer GOZ-Rechnung nach § 10 in Verbindung mit der pflichtgemäßen Ausübung des Ermessens nach § 5 Abs. 2. Der folgende Sachverhalt lag dieser Entscheidung zu Grunde: |