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  • 01.07.2005 | Prophylaxe

    Ä 6 neben GOZ-Nr. 001 berechenbar?

    Frage: „Darf die Nr. Ä6 neben der GOZ-Nr. 001 berechnet werden? Diese Position setze ich an, um mir die Vorsorgeuntersuchung honorieren zu lassen. Unter „Vorsorgeuntersuchung“ wird im Jahresturnus eine Inspektion der Mund- und Wangenschleimhaut, des Mundbodens, der Zunge, der angrenzenden Lymphknoten und des Kiefergelenks durchgeführt. Das deswegen, weil die Chirurgen eine solche Untersuchung zur Früherkennung von malignen Tumoren einfordern, die Zahnärzte bei ihrer Inspektion am ehesten zu sehen bekommen. Die Zahl der Neuerkrankungen beträgt pro Jahr in Deutschland etwa 10.000.“  

     

    Antwort: Beim Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 6 handelt es sich um eine organbezogene Untersuchung, die eine oder mehrere Organsysteme in den Mittelpunkt der Untersuchung stellt. Im Gegensatz zu einer rein symptombezogenen Untersuchung wird versucht, ein möglichst komplettes Bild vom Zustand des untersuchten Organsystems – im zahnärztlichen Bereich eben des stomatognathen Systems – zu erhalten. Sowohl bei einer Leistung nach GOZ-Nr. 001 als auch bei der GOÄ-Nr. 6 werden Mundhöhle und Kieferbereich untersucht. Aus den verschiedenen Formulierungen der Leistungen lassen sich jedoch unterschiedliche Zielrichtungen ableiten:  

     

    • Bei der GOÄ-Nr. 6 steht die Untersuchung des Organsystems im Vordergrund, das heißt es wird zuerst das möglicherweise gestörte Zusammenspiel der einzelnen Faktoren in diesem System analysiert. Insofern zielt die Formulierung der GOÄ-Nr. 6 schon in die Richtung einer sich funktionsanalytisch orientierenden Untersuchung.

     

    • Die Leistungsbeschreibung der GOZ-Nr. 001 enthält bereits Formulierungen wie Zahnerkrankungen, Mund- oder Kiefererkrankungen bzw. Parodontalerkrankungen, das heißt diese Untersuchung zielt eher auf die Erkrankungen der einzelnen Systemteile. Diese Untersuchungsart muss also jeden Teilbereich einzeln analysieren, um Erkrankungen erkennen zu können.