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  • · Fachbeitrag · Privatliquidation?

    Wie können Honorarverluste durch unvollständige Leistungserfassung vermieden werden??

    | Wiederholt ist im Praxisalltag festzustellen, dass die Leistungserfassung nicht konsequent vorgenommen und geprüft wird. Immer wieder stellt sich bei der wirtschaftlichen Überprüfung der Praxis heraus, dass Leistungen unvollständig erfasst werden. Je umfangreicher die Behandlungen sind, umso höher sind in der Regel die Verluste. Wie das verhindert werden kann, soll in diesem Beitrag aufgezeigt werden. |?

    Wie erfolgt die Leistungserfassung? ?

    Werden die Leistungen im Behandlungszimmer direkt in die EDV - idealerweise durch individuelle Leistungsketten - eingegeben, gehen die wenigsten Positionen verloren. Das gilt aber nur dann, wenn der oder die Eingebende gut geschult ist und weiß, welche Gebührenziffern zu welcher erbrachten Leistung passen. Meistens werden die Leistungen von der Assistenz direkt erfasst, vom Behandler kontrolliert, von der Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt ein zweites Mal gecheckt und gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Behandler bearbeitet. Dies geschieht oft bei der Auswahl der Begründungen, die gelegentlich „kurz“ ausgewählt und erst später noch einmal überprüft sowie dem Patienten entsprechend angepasst werden. ?

    ?

    Erfolgt die Erfassung der Leistungen stark zeitversetzt - zum Beispiel nach weiteren Behandlungen oder sogar erst am Abend -, dann gehen immer Leistungen oder Aufzeichnungen über verwendete Materialien verloren. Wie viele Anästhesien wurden benötigt und wie viele Ampullen Anästhetikum bei einem Patienten verbraucht? Ist alles korrekt erfasst? Immer wieder ist zu hören und zu sehen, dass zum Beispiel bei einer Füllungsbehandlung je Zahn eine Anästhesie oder sogar für je zwei Zähne eine Anästhesie abgerechnet wurde. ?

    ?

    In den folgenden beiden Beispielen sind die häufig vergessenen Leistungen rot hinterlegt. So können Sie leicht erkennen, welche Leistungen von vielen Praxen aus Nachlässigkeit oder Unkenntnis nicht in Ansatz gebracht werden. ?

    Beispiel 1?

    Der Patient ist neu in der Praxis in Behandlung und klagt über Beschwerden im Oberkiefer rechts. ?

    ?

    Regio
    Anzahl
    GOZ
    Text
    Faktor
    Euro

     

    1

    Ä1

    Beratung

    2,3

    10,72

     

    1

    Ä5

    Symptombezogene Untersuchung

    2,3

    10,72

    18-14

    1

    0070

    Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne

    2,3

    6,47

    16

    1

    Ä5000

    Röntgenaufnahme

    1,8

    5,25

    16

    1

    0080

    Intraorale Oberflächenanästhesie

    2,3

    3,88

    16

    1

    0090

    Intraorale Infiltrationsanästhesie

    2,3

    7,76

     

    1

    Mat

    Anästhetikum gemäß § 4 Abs. 3 GOZ

     

     

    16

    1

    2340

    Maßnahmen zur Erhaltung der freiliegenden vitalen Pulpa

    2,3

    25,87

    16

    1

    2030

    Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen

    2,3

    8,41

    16

    1

    2090

    Füllung dreiflächig*

    2,3

    38,42

    16

    1

    2100

    Füllung in Adhäsivtechnik*

    2,3

    83,05

    33

    1

    4030

    Beseitigung von scharfen Zahnkanten

    2,3

    4,53

     

     

     

    Gesamtbetrag

     

    66,31

     

     

     

    Betrag der oft vergessenen oder nicht korrekt abgerechneten Leistungen

     

    100,35*

     

     

     

    Vollständiger Gesamtbetrag

     

    166,66

    ?

    *Hinweis: Tatsächlich wurde die Nr. 2100 erbracht, in der korrekten Rechnung wird daher diese Position abgerechnet. Bei dem Betrag der vergessenen Leistungen wurde das Honorar für die Nr. 2090 in Abzug gebracht.?

    ?

    Häufig - wie auch hier - werden die geringer bewerteten Füllungen aus plastischem Material ausgewählt, obwohl eine Füllung in Adhäsivtechnik gelegt wurde. Insbesondere bei Patienten, die mit Schmerzen in die Praxis kommen, ist eine Untersuchung erforderlich, die nach GOÄ als „symptombezogene Untersuchung“ berechnet werden kann. Die Röntgenbilder sind in der Regel bei einer digitalisierten Praxis richtig erfasst, da diese bei den meisten Programmen direkt bei der Erstellung der Aufnahme generiert werden. ?

    ?

    Es ist zu empfehlen, das Team immer wieder auf die bereits seit dem 1. Januar 2012 berechnungsfähigen Materialien hinzuweisen, die häufig nicht erfasst werden. Das gilt insbesondere für Anästhetika und Nahtmaterial.7?

    Beispiel 2?

    Bei einem Patienten wird eine Präparation regio 33, 34 für Einzelkronen und 35 bis 37 für eine Brücke durchgeführt.?

    ?

    Regio
    Anzahl
    GOZ
    Text
    Faktor
    Euro

    OK,UK

    1

    0060

    Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle

    2,3

    33,63

    33,34,35,37

    1

    0080

    Intraorale Oberflächenanästhesie

    2,3

    3,88

    37

    1

    0100

    Intraorale Leitungsanästhesie

    2,3

    9,05

    33

    1

    0090

    Intraorale Infiltrationsanästhesie

    2,3

    7,76

    33,34,35

    3

    4070

    Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente)

    2,3

    38,82

    33,34,35

    3

    4050

    Entfernung harter und weicher Zahnbeläge

    2,3

    3,87

    37

    1

    4075

    Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente)

    2,3

    16,82

    37

    1

    4055

    Entfernung harter und weicher Zahnbeläge

    2,3

    1,68

    33,34,35,37

    1

    2030

    Besondere Maßnahmen beim Präparieren

    2,3

    8,41

    33,34,35,37

    4

    2330

    Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa

    2,3

    56,92

    33,34,35,37

    4

    2180

    Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone

    2,3

    77,60

    33,34,35,37

    4

    2197

    Adhäsive Befestigung

    2,3

    67,28

    UK

    1

    5170

    Anatomische Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel

    2,3

    32,34

    33,34

    2

    2270

    Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung

    2,3

    69,86

    35,37

    2

    5120

    Provisorische Brücke im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn

    2,3

    62,10

    36

    1

    5140

    Provisorische Brücke, je Brückenspanne

    2,3

    10,35

     

     

     

    zzgl. Materialien gemäß § 4 Abs. 3 GOZ

     

     

    ggf. zzgl. § 9 GOZ Laborkosten

     

     

     

    Gesamtbetrag

     

    330,52

     

     

     

    Betrag der oft vergessenen Leistungen

     

    169,85

     

     

     

    Vollständiger Gesamtbetrag

     

    500,37

    ?

    So vermeiden Sie Honorarverluste?

    Das Arbeiten mit Leistungsketten, Komplexen oder Behandlungsgruppen erleichtert nicht nur die täglichen Abläufe, sondern ermöglicht eine korrekte Umsetzung der Behandlungen in Honorar. Legen Sie sich die Behandlungsgruppen so an, wie Sie arbeiten. Die Gruppen sollten nicht nur einmal angelegt werden, sondern jede Veränderung, die Sie durch andere Behandlungsabäufe, Materialien etc. vornehmen, sollte umgehend in die Gruppen einfließen, um damit optimal arbeiten zu können. ?

    ?

    Immer wieder zeigt die Praxis, dass zwar in ein hochqualifiziertes Abrechnungsprogramm investiert, es jedoch nicht den Gegebenheiten der Praxis angepasst wurde. Dies hat zur Folge, dass die Gruppen nicht benutzt werden. Da in der Regel die Verwaltung diese Komplexe pflegt, sollte sie immer wieder dazu aufrufen, Feedback zu erhalten, wenn Neuerungen oder Änderungen erforderlich sind - also zum Beispiel Materialarten oder Preise sich ändern oder neue Behandlungsmethoden hinzukommen. ?

    Die Bemessung der Gebühr?

    Die Höhe der Gebühren ist individuell festzulegen. Es ist darauf zu achten, wie lange die Behandlung des Patienten dauerte. Die heutigen Programme ermöglichen dies in der Regel sehr leicht und gegebenenfalls ist der erwirtschaftete Umsatz direkt zu sehen. Sollte das Honorar für die Behandlung nicht mit dem Zeitaufwand im Einklang stehen, greift § 5 GOZ: Die Leistungen sind mit dem jeweiligen Faktor zu bemessen. Die Gebühren sind unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes sowie der Umstände zu bestimmen. Überschreitet die Bemessung den 2,3-fachen Faktor, so ist dies zu begründen. ?

    ?

    FAZIT | Vorbereiten ist besser als Nachsehen. Ein qualifiziertes Abrechnungswissen und die optimale Einrichtung der EDV ist eine der Grundlagen für die Vermeidung negativer wirtschaftlicher Folgen bei der Leistungserfassung.

    ?
    Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 4 | ID 38701400