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  • 01.06.2006 | Privatliquidation

    Spezifische Begründungen zur Faktorsteigerung Teil 4: Konservierende Leistungen

    Im vierten Teil unserer Beitragsserie liefern wir Ihnen diesmal spezifische Begründungen für einen erhöhten Steigerungsfaktor bei konservierenden Leistungen. Der wie üblich vorangestellten Gegenüberstellung von GOZ und Bema liegt im Bema-Bereich ein Durchschnittspunktwert bei konservierenden Leistungen von 0,86 Euro bzw. im ZE-Bereich aufgrund der Punktwertinterpolation von 0,7212 Euro zugrunde. Die zum Vergleich herangezogene GOZ-Vergütung beruht auf einem Steigerungsfaktor von 2,3 (West).  

     

    Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde  

    GOZ-Nr. 225  

    Bema-Position Nr. 14 (50 Punkte)  

    27,16 Euro  

    43,00 Euro  

     

    Mögliche Begründungen zur Faktorsteigerung  

     

    • Die besonders schwierige Behandlung des Zahnes XY bei dem Patienten XY erforderte zusätzlich einen außergewöhnlich hohen Zeitaufwand, da die Präparation ein gesteigertes vorsichtiges Verhalten beim Beschleifen des Zahnes mit jugendlicher voluminöser Pulpa erforderte.