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  • 01.04.2006 | Privatliquidation

    Spezifische Begründungen zur Faktorsteigerung Teil 2: Füllungstherapie

    Der zweite Teil des Beitrages über spezifische Begründungen zur Faktorsteigerung befasst sich mit den Maßnahmen bei der Füllungstherapie. Zur Orientierung ist wieder jeweils eine Gegenüberstellung von GOZ und Bema vorangestellt, die den Durchschnittspunktwert für konservierend-chirurgische Leistungen von 0,86 Euro beim Bema sowie den GOZ-Steigerungsfaktor 2,3 (West) zu Grunde legt.  

     

    Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen/Anlegen von Spanngummi

    GOZ-Nrn. 203/204  

    Bema-Pos. bMF (10 P.)  

    8,41 Euro  

    8,90 Euro  

     

    Mögliche Begründungen zur Faktorsteigerung

    • Bedingt durch wiederholtes Stillen der Papillenblutung entstand bei Patient XY ein besonders hoher Zeitaufwand.
    • Erhöhter Zeitaufwand durch mehrfaches Einlegen von Retraktionsfäden vor, während und nach der Präparation bei Patient XY.
    • Extrem schwieriges Verdrängen der Gingiva durch besonders starke Blutung und die damit einhergehende Sichtbehinderung im Behandlungsgebiet erforderte bei Patient XY zusätzlich einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand.
    • Die besonders erschwerte individuelle Anpassung und Fixierung des Kofferdams bedingt durch ausgedehnte Zahnhartsubstanzdefekte erforderte bei Patient XY einen extrem hohen Zeitaufwand.
    • Die Besonderheit des Behandlungsfalles lag bei Patient XY in einem überdurchschnittlich hohen Zeitaufwand, der durch die Anzahl der mit Kofferdam zu versehenden Zähne im entsprechenden Bereich erforderlich war.
    • Sehr straffe Approximalkontakte des Patienten XY erforderten einen zusätzlichen Zeitaufwand beim besonders schwierigen Anbringen der Halteelemente für den Spanngummi.

     

    Exkavieren und temporärer Verschluss einer Kavität, als selbstständige Leistung

    GOZ-Nr. 202  

    Bema-Pos. pV (19 P.)  

    12,92 Euro  

    16,34 Euro  

     

    Mögliche Begründungen zur Faktorsteigerung

    • Aufgrund besonders tiefer Karies war ein äußerst behutsames, langsames Arbeiten bei Patient XY zwingend erforderlich, wodurch die Behandlung mit einem extremen Zeitaufwand verbunden war.
    • Extreme Schwierigkeit und erheblicher Zeitaufwand beim Exkavieren durch motorische Unruhe und Abwehrhaltung des Kindes XY, wodurch die Vollendung der Behandlung nicht mehr möglich war.

     

    Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial

    GOZ-Nr. 205 – einflächig  

    Bema-Pos. F1 (13a), (32 P.)  

    Bema-Pos. F1 (13e), (52 P.)  

    19,41 Euro  

    28,48 Euro  

    44,72 Euro  

     

     

     

    GOZ-Nr. 207 – zweiflächig  

    Bema-Pos. F2 (13b), (39 P.)  

    Bema-Pos. F2 (13f), (64 P.)  

    27,16 Euro  

    33,54 Euro  

    55,04 Euro  

     

     

     

    GOZ-Nr. 209 – dreiflächig  

    Bema-Pos. F3 (13c), (49 P.)  

    Bema-Pos. F3 (13g), (84 P.)  

    38,80 Euro  

    42,14 Euro  

    72,24 Euro  

     

     

     

    GOZ-Nr. 211 – mehr als dreiflächig/oder Eckenaufbau 

    Bema-Pos. F4 (13d), (58 P.)  

    49,15 Euro  

    49,88 Euro