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  • 01.01.2008 | Privatliquidation

    GOZ-Entwurf: Die Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums

    Im Rahmen der Vorstellung des GOZ-Arbeitsentwurfs befassen wir uns diesmal mit den vorgesehenen Gebührenpositionen für die Berechnung der zahnärztlichen Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums nach dem neuen GOZ-Abschnitt E.  

     

    Die Allgemeinen Bestimmungen hierzu sehen vor, dass die primäre Wundversorgung (zum Beispiel Reinigen der Wunde, Wundverschluss ohne zusätzliche Lappenbildung, ggf. einschließlich Periostschlitzung, ggf. einschließlich Fixieren eines plastischen Wundverbandes) Bestandteil der Leistung ist und nicht gesondert berechnet werden darf. Knochenersatzmaterialien und Materialien zur Förderung der Blutgerinnung oder der Geweberegeneration sowie zum Verschluss von oberflächlichen Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen werden gesondert berechnungsfähig sein.  

     

    Befunderhebung, Therapie- und Kostenvoranschlag

    Die Gebühren für Befundaufnahme und das Erstellen des Therapie- und Kostenplanes lauten wie folgt:  

    Nr. 400  

    Befundaufnahme bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums, einschließlich Dokumentation  

    Nr. 400a  

    Erstellen eines Therapie- und Kostenplanes bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums  

    Nr. 400b  

    Befundaufnahme nach geschlossener systematischer Behandlung von Parodontopathien oder nach offener systematischer Behandlung von Parodontopathien, nach parodontalchirurgischen Maßnahmen oder nach unterstützender Parodontitistherapie, je Sitzung  

     

    Die Leistung nach Nummer 400b umfasst folgende Leistungen: Nachuntersuchung, Messung der Sondierungstiefe und Dokumentation ggf. auftretender Blutungen, Erhebung eines geeigneten Mundhygieneindex und Dokumentation. Die Dokumentation ist dem Patienten zu erläutern und auf Wunsch zu übergeben.  

    Vorbehandlung, Initialtherapie

    Insoweit werden ansatzfähig sein:  

    Nr. 347  

    Entfernen harter und ggf. weicher Zahnbeläge, einschließlich Polieren, je Zahn  

    Nr. 347a  

    Entfernen aller supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, Entfernen des Biofilms, Oberflächenpolitur und Fluoridierung (professionelle Zahnreinigung), je Sitzung  

    Nr. 348  

    Kontrolle nach Belagsentfernung mit Nachreinigung einschließlich Polieren, je Zahn, Implantat oder Brückenglied