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  • 30.06.2009 | Privatliquidation

    Die 50 häufigsten Abrechnungsfehler - Teil 4

    Mit diesem Beitrag schließen wir unsere Serie zu den 50 häufigsten Abrechnungsfehlern in der Privatliquidation ab. Zusätzlich haben wir für Sie sämtliche Fehler nochmals in einer Checkliste zusammengefasst, die Ihnen im Online-Service von „Privatliquidation aktuell“ in der Rubrik „Praxishilfen“ zur Verfügung steht.  

    41. Fehler: Die Bohrschablone wurde nicht berechnet

    Auch wenn das Anlegen einer Bohrschablone als selbstständige Leistung von Kostenerstattern häufig nicht anerkannt wird, so ist diese Leistung nicht Inhalt der GOZ-Nr. 900 und zusätzlich als Analogleistung abrechenbar. Als analoge Gebührenpositionen werden von den Zahnärztekammern die GOZ-Nr. 700 oder auch die GOÄ-Nr. 2700 empfohlen.  

    42. Fehler: Die sterilen Einmalbohrer zur GOZ-Nr. 901 wurden nicht berechnet

    Die Kosten für sterile Einmalbohrer bzw. Einmalfräsen sind gemäß dem „Materialkosten-Urteil“ des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Mai 2004 zusätzlich zur GOZ-Nr. 901 abrechenbar. Dies folgt vor allem daraus, dass die Kosten für diese Materialien in der Regel die sogenannte Zumutbarkeitsgrenze übersteigen. Diese Grenze ist laut BGH überschritten, wenn die Materialien einen Großteil der jeweiligen GOZ-Gebühr bereits aufzehren. Einzelheiten hierzu erläutert der vorhergehende Beitrag.  

    43. Fehler: Die GOZ-Nr. 902 wurde nur einmal berechnet

    Die GOZ-Nr. 902 (Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität) kann je Einsetzen und je Kavität berechnet werden. Sind also mehrere Überprüfungen notwendig, können diese auch in Ansatz gebracht werden. Diese Auffassung wird gestützt durch eine Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer (Stand 03.12.2004): „Die Leistung nach GOZ-Nr. 902 ist je nach Notwendigkeit, ggf. auch mehrfach pro Implantat, berechenbar.“  

     

    Die Prüfungen müssen auch nicht mit der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Schablone durchgeführt werden. Der Begriff stammt aus der Entstehungszeit der GOZ. Heute werden verschiedene Prüfkörper wie zum Beispiel Messsonden verwendet.  

    44. Fehler: Die GOZ-Nr. 905 wird nur im Reparaturfall berechnet