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  • · Praxisfall

    Abrechnung einer Modellgussprothese mit Kronen und Prothesenanker mit Geschiebe

    Bild: ©Pixxs - stock.adobe.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Prothetische Lösungen wie herausnehmbare Teilprothesen gehören noch immer zu den Standardversorgungen. Die Abrechnung der dafür erforderlichen Maßnahmen ist dabei so individuell wie die jeweilige Versorgung jedes einzelnen Patienten. In diesem Praxisfall zeigen wir auf, welche Details Sie bei der Abrechnung einer Modellgussprothese mit Kronen und Prothesenanker mit Geschiebe beachten müssen. |

    Der Praxisfall

    Bei der eingehenden Untersuchung wird festgestellt, dass die vorhandenen Kronen (ca. 15 Jahre alt) erneuerungsbedürftig sind. Die noch vorhandenen Zähne 33 und 34 sind überkronungsbedürftig. Zahn 42 ist nicht „ww“, also nicht weitgehend zerstört im Sinne der Zahnersatz-Richtlinien. Es wird aber trotzdem eine Krone als Privatleistung geplant. Als neue Versorgung wird dem Patienten eine Geschiebearbeit und die Überkronung der Zähne 43, 42, 33, 34 empfohlen. Die Kronen der Zähne 43, 42, 33 und 34 werden verblockt. An den Zähnen 34 und 43 wird jeweils distal ein Geschiebe befestigt. An Zahn 36 wird ein kompliziertes Halteelement geplant. Der Patient möchte vollverblendete Kronen.

     

    Der Befund

    Bild: IWW Institut
    • Festzuschüsse
    Befund
    Zahn/Gebiet
    Anzahl

    3.1

    UK

    1

    1.1

    34, 33, 43

    3

    1.3

    34, 33, 43

    3