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  • 04.06.2009 | Parodontaltherapie

    Die Abrechnung außervertraglicher Leistungen in der Parodontaltherapie

    In der letzten Ausgabe von „Privatliquidation aktuell“ (Nr. 5/2009) haben wir Ihnen die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten der geschlossenen PAR-Behandlung vorgestellt. Dabei sind wir insbesondere auf die Beschränkung der Vertragsleistungen eingegangen.  

     

    Daran anknüpfend befasst sich der nachfolgende Beitrag mit außervertraglichen Leistungen, die bei gesetzlich versicherten Patienten zusätzlich zur vertragszahnärztlichen PAR-Behandlung anfallen können. Diese Leistungen sind gegenüber gesetzlich versicherten Patienten auf rein privater Basis abzurechnen. Das gleiche gilt natürlich auch gegenüber Privatpatienten.  

    Neue diagnostische Verfahren

    Im diagnostischen Bereich haben sich in der Vergangenheit vor allem verschiedene mikrobiologische Tests etabliert. Hierunter zählen beispielsweise der Meridol DNS Sondentest, der Perioscan, Periocheck usw. All diese Tests sind oder basieren auf Verfahren, die erst nach dem Inkrafttreten der GOZ im Jahre 1988 entwickelt wurden und/oder zur Praxisreife gelangten und somit zur Analogabrechnung berechtigen.  

     

    Zunächst einmal muss bei den Tests ein Abstrich aus der Mundhöhle des Patienten genommen werden. Dies wird mit der GOÄ-Nr. 298 (Entnahme und ggf. Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung - ggf. einschließlich Fixierung) berechnet. Die Abrechnung der GOÄ-Nr. 298 erfolgt einmal je Entnahmestelle, einschließlich der Materialkosten.