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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Par-Behandlung

    Der "Parodontale Screening Index": Was ist bei Durchführung und Erhebung zu beachten?

    | Die "Erhebung des PSI-Code" wurde unter der Nr. 04 zum 1. Januar 2004 neu in den Bema aufgenommen. Diese Bema-Leistung kann laut Abrechnungsbestimmung einmal in zwei Jahren abgerechnet werden. Auch bei Privatpatienten kann der PSI-Code ermittelt und die Erbringung dieser Leistung entsprechend abgerechnet werden. Da dieser Index erst nach dem In-Kraft-Treten der GOZ 88 entwickelt wurde, empfehlen einige Zahnärztekammern die analoge Berechnung dieser Leistung entweder nach GOZ-Nr. 100 oder nach GOZ Nr. 400 (siehe "Privatliquidation aktuell" Nr. 2/2004, Seite 17). |