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  • 04.09.2009 | Musterschreiben

    Musterschreiben zu Erstattungsproblemen bei Leistungen nach der GOÄ-Nr. 4

    Immer wieder kommt es zu Erstattungsproblemen, wenn ein Zahnarzt Leistungen aus der GOÄ berechnet. Private Krankenversicherungen verweigern oft die Erstattung mit der Begründung, die Leistung sei durch den Zahnarzt nicht abrechnungsfähig. Dieses Prozedere ist regelmäßig zu beobachten, wenn die GOÄ-Nr. 4 (Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson/en im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken) berechnet wird. Wir haben zu dieser Problematik ein Musterschreiben erstellt, das Ihnen bei Erstattungsschwierigkeiten Ihres Patienten als Argumentationshilfe dienen soll.  

    Allgemeine Hinweise

    Die GOÄ-Nr. 4 beschreibt eine Leistung, die zwar nicht alltäglich vorkommt, an die andererseits aber häufig auch nicht gedacht wird, wenn der entsprechende Leistungsinhalt erbracht wurde. Die Position umfasst zwei Maßnahmen, die jede für sich zur Abrechnung der GOÄ-Nr. 4 berechtigt:  

     

    NaN. Die Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken
    NaN. Die Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en)
    - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken

     

    Detaillierte Erläuterungen zu dieser Gebührenposition finden Sie in „Privatliquidation aktuell“ Nr. 4/2009, S. 12. Das folgende Musterschreiben fasst die Abrechnungsmöglichkeiten der GOÄ-Nr. 4 in einer für Patienten verständlichen und nachvollziehbaren Form zusammen.  

     

    Musterschreiben