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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Musterschreiben

    Anfrage der Versicherung: Vereinfachen Sie den Schriftverkehr durch ein Formschreiben!

    | Bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist ein Versicherungsnehmer generell zum Nachweis des „Schadens“ - das heißt der Notwendigkeit der Kosten des jeweiligen Versicherungsfalles - verpflichtet; so auch in der Zahnheilkunde. Generell hat daher der Kostenerstatter das Recht auf entsprechende Information. Allerdings sollten die durch Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung vorgegebenen „Spielregeln“ auch eingehalten werden. |