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  • 01.03.2005 | Leserforum

    Welcher Festzuschuss gilt bei vier Restzähnen?

    Frage: „Wenn nur noch die beiden Eckzähne und zusätzlich auf jeder Seite ein Molar vorhanden sind und die Versorgung durch eine Cover-denture-Prothese mit vier Teleskopkronen erfolgt, welche Zuschüsse fallen dann an?“  

     

    Antwort: Sobald mehr als drei Restzähne vorhanden sind, entspricht der Befund nicht mehr der Klasse 4, sondern der Klasse 3. Das bedeutet, dass im geschilderten Fall die Zuschüsse 3.1 für eine Modellgussprothese und zusätzlich 2 x 3.2 sowie 2 x 4.7 für die verblendeten Teleskopkronen auf den Eckzähnen fällig werden. Sind die beiden Molaren ohnehin überkronungsbedürftig, kommt dafür jeweils der Zuschuss 1.1 hinzu. Insgesamt handelt es sich um eine gleichartige Versorgung, das heißt die Cover-denture-Prothese ist in diesem Fall nach GOZ zu berechnen.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 16 | ID 88834