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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Leserforum

    Sie fragen, wir antworten!

    | Antwort: Auch hier kann oben zitiertes Urteil zur Unterstützung der Argumentation herangezogen werden, neben den bereits zu dieser Frage veröffentlichten Stellungnahmen der Bundeszahnärztekammer. Bei dem zu verhandelnden Fall ging es um die mehrmalige Berechnung der Wurzelkanalaufbereitung der Zähne 47 und 26. In der Urteilsbegründung heißt es hierzu, dass dies in Ausnahmefällen zulässig sei, wenn die endgültige Wurzelkanalaufbereitung aus medizinischen Gründen nicht in einer Sitzung möglich ist. Eine willkürliche Aufteilung der Behandlungsmaßnahmen auf mehrere Sitzungen - zum Beispiel aus Zeitgründen - rechtfertigt eine mehrmalige Berechnung der Nr. 241 selbstverständlich nicht. |