Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Privatliquidation: Sie fragen, wir antworten!

    | In diesem Beitrag beantworten wir wie gewohnt Fragen unserer Leser von allgemeinem Interesse. Wenn Sie ebenfalls Fragen haben: Schreiben Sie uns pa@iww.de ). Wir antworten schnell! |

    bMF neben der Fissurenversiegelung berechnen?

    FRAGE: „Unter welchen Voraussetzungen ist die GOZ-Nr. 2030 neben der GOZ-Nr. 2000 berechnungsfähig?“

     

    ANTWORT: In der Tat berechnen einige Praxen im Rahmen der Fissurenversiegelung nach der Nr. 2000 zusätzlich die Nr. 2030. Oft wird dies mit der absoluten Trockenlegung begründet. Im Vergleich zu den BEMA-Bestimmungen gibt es hier jedoch Unterschiede. Die BEMA-Nr. 12 (bMF) darf in der Tat im Rahmen der Fissurenversiegelung berechnet werden, jedoch nur für das Anlegen eines Spanngummis (Kofferdam). Die GOZ enthält hierfür die Nr. 2040 (Anlegen von Spanngummi). Die relative Trockenlegung ist sowohl mit der BEMA-Nr. 12 als auch mit der GOZ-Nr. 2000 abgegolten. Bei der Fissurenversiegelung wird weder eine Kavität präpariert noch gefüllt, sodass die GOZ-Nr. 2030 nicht angesetzt werden darf. Ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand und/oder ein erhöhter Schwierigkeitsgrad bei der Trockenlegung wegen starkem Speichelfluss kann aber über den Steigerungsfaktor geregelt werden.