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  • 04.06.2008 | Laborkosten

    Die korrekte und vollständige Laborabrechnung nach BEB bei Metallbasen

    Für die Abrechnung von Metallbasen steht im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung mit der BEL-Nr. 2010 nur eine Position zur Verfügung. Diese unterscheidet nicht, ob es sich um partielle oder totale Metallbasen handelt. Ebenso wird bei der Berechnung kein Unterschied zwischen einer Metallbasis für den Ober- oder Unterkiefer gemacht.  

     

    Es ist lediglich zu differenzieren, ob es sich tatsächlich um eine Metallbasis im Sinne der BEL-Nr. 2010 oder aber um ein gegossenes Basisteil nach der BEL-Nr. 8060 handelt. Das gegossene Basisteil nach BEL-Nr. 8060 kann zum Beispiel in Form eines Retentionsgitters gestaltet sein, das bei Cover-Denture-Prothesen als Verstärkungselement dient. Die BEL-Nr. 8060 berechtigt dann aber nicht zur Abrechnung der Bema-Nr. 98g (Verwendung einer Metallbasis in Verbindung mit Halte- und Stützvorrichtungen) bzw. 98e (Verwendung einer Metallbasis in besonderen Ausnahmefällen, zu den Bewertungszahlen nach den Nrn. 97a oder 97b zusätzlich).  

     

    Die BEL-Nr. 2010 und auch die BEL-Nr. 8060 beinhalten die Herstellung, das Duplikatmodell aus Einbettmasse, ggf. die Kragenfassung, die Einarbeitung, die Metallverbindungen und das Konditionieren der Sättel.