Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Steigerungsfaktoren, Teil 1: Wie begründet man das Überschreiten bei der Prophylaxe?

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR GmbH)

    | Mit Novellierung der GOZ wurden nur wenige Leistungen in der Honorierung angehoben. Bei 70 Leistungen wird mit dem 2,3-fachen Satz das Honorar für die vergleichbare BEMA-Leistung nicht erreicht. Erfahrungsgemäß tun sich jedoch weiterhin viele Zahnärzte schwer mit dem Ansatz höherer Steigerungsfaktoren. Betrachtet man den Bundesdurchschnitt der berechneten Steigerungsfaktoren (Quelle: BenchmarkPro Professional 2016 - DZR GmbH), so ergeben sich erstaunlich niedrige Faktoren bei vielen Einzelleistungen. |

    Im Fokus: Wie kann das Überschreiten begründet werden?

    Diese Beitragsserie befasst sich mit den einzelnen Abschnitten der GOZ und zeigt auf, bei welchen Leistungen Honorarverluste drohen und wie das Überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes begründet werden kann. In diesem Beitrag befassen wir uns mit den prophylaktischen Leistungen des Abschnitts B der GOZ. Laut dem aktuellen Jahrbuch der KZBV zum Jahr 2015 liegt der durchschnittliche Steigerungsfaktor bei prophylaktischen Leistungen aus Abschnitt B der GOZ beim 2,4-fachen Gebührensatz. In den Tabellen zu den einzelnen Leistungen stellen wir folgende Faktoren gegenüber:

     

    • Faktor bei Berechnung des 1,0-/2,3-/3,5-fachen Gebührensatzes