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  • 01.07.2000 · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Restriktive Kölner Rechtsprechung: GKV-Maßstäbe im PKV-Bereich

    | Klagen von Versicherungsnehmern auf Erstattung ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlungskosten durch die private Krankenversicherung werden in der Regel am Hauptsitz des Versicherers geführt. Da viele Versicherungen ihren Hauptsitz in Köln haben, ist Köln auch häufig Gerichtsstand für gegen private Krankenversicherungen gerichtete Klagen eines Versicherungsnehmers. |