28.02.2018 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Musterschreiben zur Behauptung, GOZ-Nr. 4025 sei nicht neben GOZ-Nr. 1040 berechenbar
| Immer wieder behaupten Kostenerstatter, die Leistung nach der GOZ-Nr. 4025 (Subgingivale medamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn) sei nicht neben der Leistung nach der GOZ-Nr. 1040 (Professionelle Zahnreinigung) berechenbar. Die betroffenen Patienten verlangen dann von Ihnen eine Stellungnahme zu diesem Erstattungsproblem. Mit dem folgenden Musterschreiben können Sie Ihre Patienten über die Sachlage aufklären. |