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  • 01.08.2005 | Kostenerstattung

    Gibt es eine Frist für die Bewilligung von Heil- und Kostenplänen durch Kostenerstatter?

    von Rechtsanwältin Doris Mücke, Bad Homburg

    Durch Auskunftsersuchen oder Untersuchungsverlangen verzögern sich die Bearbeitungszeiten von Kostenübernahmeerklärungen der Versicherer erheblich. Diese können dann unter Umständen mehrere Monate in Anspruch nehmen. Leider gibt es keine gesetzliche oder vertragliche Regelung, die dem Versicherer auferlegt, Erstattungserklärungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes abzugeben. Aus nebenvertraglicher Pflicht ist vom Versicherer zu verlangen, dass er Leistungsanträge des Versicherten zügig und ohne sachlich gerechtfertigtes oder schuldhaftes Verzögern bearbeitet und bescheidet. Am zweckmäßigsten ist es, wenn der Versicherte mit der Einreichung des Heil- und Kostenplanes ausdrücklich um zügige Bearbeitung und Kostenübernahmemitteilung nachsucht, gegebenenfalls sogar eine angemessene Frist – etwa zwei Wochen – setzt.  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 4 | ID 88971