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  • · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Die Gestaltung der Steigerungsfaktoren, Teil 5 - konservierende Leistungen

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR GmbH)

    | Um das Überschreiten des 2,3-fachen Faktors gegenüber dem Kostenträger des Patienten rechtfertigen zu können, muss eine werthaltige und nachvollziehbare Begründung angegeben werden. Die Gesetzesgrundlage hierfür bildet § 5 Abs. 2 GOZ. In der letzten Ausgabe wurden mögliche Begründungen für das Überschreiten des 2,3-fachen Faktors bei den GOZ-Nrn. 2180, 2190, 2195 und 2197 dargestellt. Nachfolgend erhalten Sie die Begründungen zu den GOZ-Nrn. 2200, 2210, 2220, 2250, 2260, 2270, 2290, 2300, 2310 und 2320 (Quelle: Begründungsmanager DZR GmbH). |

    Begründungsbeispiele

    Folgende Begründungsbeispiele haben sich in der Praxis bewährt:

     

    GOZ-Nr. 2200, 2210, 2220

    • Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand …
    • … wegen extrem erschwerter Retention durch kurze klinische Krone
    • … wegen extrem erschwerter Präparation und vorsichtigen Vorgehens bei Bissanomalien
    • … wegen extrem erschwerten Vorgehens bei Zahnstellungsanomalien
    • … wegen extrem erschwerten Vorgehens bei parodontal ungünstigen Verhältnissen
    • … wegen extrem erschwerten Zugangs bei der Verschraubung und/oder Abdeckung des Schraubenkanals
    • … wegen sehr aufwendiger Präparationsart
    • … wegen enorm erhöhten Präparationsaufwands aufgrund der Verblendungen
    • … wegen enorm erhöhten Präparationsaufwands wegen vollkeramischer Versorgung
    • … wegen zusätzlicher Verwendung oszillierender, ultraschallgetriebener oder lasergestützter Präparationsinstrumente
    • … wegen erhöhten Präparationsaufwands aufgrund extremer Zahnkippung
    • … wegen aufwendiger, sehr individueller Farbcharakterisierung
    • … wegen aufwendiger optoelektronischer Farbbestimmung
    • … wegen besonderer Anforderungen an die ästhetische Anpassung
    • … wegen erschwerter Retention durch kurze klinische Krone
    • … wegen Anpassung an den vorhandenen Zahnersatz
    • … wegen erschwerter Abformung durch inserierende Bänder
    • … wegen erschwerter Abformung durch Würgereiz
    • … wegen aufwendiger Maßnahmen zur Farbbestimmung
    • … wegen verminderter psychischer Belastbarkeit
    • … wegen erschwerter Präparation durch Engstand
    • … wegen subgingivaler Präparationsgrenze
    • … wegen mehrfacher Einproben (Gerüst, Rohbrand etc.)
    • … wegen erschwerter Abformung durch abnorme Kieferformen
    • … wegen umfangreicher Ausblockmaßnahmen von Interdentalräumen und Unterschnitten
    • … wegen schwieriger Farbanpassung
    • … wegen erschwerter Präparation durch überlange klinische Krone
    • s… wegen schwieriger Versorgung bei Abrasionsgebiss
    • … wegen metallfreier Keramikstufe
    • … wegen erhöhter ästhetischer Anforderungen bei Veneer-Versorgung
    • … wegen erhöhter ästhetischer Anforderungen im anterioren Bereich
    • … wegen aufwendiger okklusaler Feinjustierung gnathologischer Kauflächen

    GOZ-Nr. 2250

    • Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand …
    • … wegen stark eingeschränkter Kooperationsbereitschaft
    • … wegen extrem klinisch kurzer Krone
    • … wegen sehr stark eingeschränkter Platzverhältnisse
    • … wegen sehr aufwendiger Anpassung an vorhandene kieferorthopädische Apparaturen
    • … wegen starker Abwehrhaltung des Kindes
    • … wegen stark ausgeprägter Angst des Kindes
    • … wegen enorm erschwerten Zugangs bei Zahnkippung

    GOZ-Nr. 2260

    • Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand …
    • … wegen klinisch kurzer Krone
    • … wegen stark eingeschränkter Platzverhältnisse
    • … wegen enorm erschwerten Zugangs bei Zahnkippung
    • … wegen zeitintensiver mehrfacher Abnahme und Wiederbefestigung
    • … wegen parodontal ungünstiger Verhältnisse
    • … wegen des starken Abrasionsgebisses
    • … wegen Kreuzbiss, Progenie, Prognathie
    • … wegen Bissanomalien/Zahnstellungsanomalien
    • … wegen individueller Anpassung des verwendeten Formteils
    • … wegen behandlungsbedingter häufiger Abnahme und Wiederbefestigung der provisorischen Hülse
    • … wegen häufigen Wiederbefestigens der provisorischen Hülse