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  • · Fachbeitrag · Konservierende Leistungen

    Nr. 2197 GOZ (adhäsive Befestigung): So dokumentieren Sie richtig

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Häufig werden Kronen, Inlays, Stifte, Provisorien etc. in der Zahnarztpraxis adhäsiv nach Nr. 2197 GOZ befestigt. Die Leistung kann pro Zahn mehrfach berechnet und mit dem gesetzlich versicherten (GKV-)Patienten privat vereinbart werden (s. u.). Dennoch wird die Nr. 2197 GOZ häufig wegen fehlender oder falscher Dokumentation zu wenig bzw. gar nicht berechnet. Wie Sie dadurch entstehenden Honorarverlusten vorbeugen, zeigt dieser Beitrag. |

     

    Hohes Umsatzpotenzial dank wenig Einschränkungen

    Laut GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer darf die Nr. 2197 GOZ mehrfach berechnet werden, „wenn mehrere selbstständige, zuordnungsfähige Leistungen erbracht werden“ (online unter iww.de/s2822; ebenda auf Seite 78). Zudem erlaubt der Leitfaden „Schnittstellen BEMA/GOZ“ die Privatvereinbarung mit GKV-Patienten: „Eine Leistung nach der Nr. 2197 GOZ ist mit Versicherten der GKV vereinbarungsfähig, da sie im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten ist“ (Download unter iww.de/s2823; ebenda auf Seite 47).

     

    Anforderungen an die Dokumentation

    In der Karteikarte zu dokumentieren sind: Zahn/Region, Anzahl der adhäsiven Befestigungen, Art der Elemente, die adhäsiv befestigt wurden (Krone, Stift, Provisorium etc.) sowie Schwierigkeiten beim Erbringen der Leistung.

     

    Ein klassisches Beispiel für den mehrfachen Ansatz pro Zahn ist das adhäsive Eingliedern eines Glasfaserstifts und das zusätzliche adhäsive Befestigen einer Cerec-Krone. In diesem Fall muss die zweimalige adhäsive Befestigung zwingend dokumentiert werden. Das folgende Beispiel zeigt die Versorgung des Zahns 16: Ein Glasfaserstift und eine Aufbaufüllung werden jeweils adhäsiv befestigt, die gelöste Krone adhäsiv wieder eingegliedert.

     

    • Beispiel: Versorgung regio 16 mit dreimaligem Ansatz der Nr. 2197 GOZ
    Datum
    Zahn
    Leistung
    GOZ
    Betrag (2,3-fach)

    24.06.

    16

    Adhäsive Befestigung Glasfaserstift

    1 x 2195

    1 x 2197

    16,82 Euro

    38,81 Euro

    16

    Adhäsiv befestigte Aufbaufüllung aus Kunststoff

    1 x 2180

    1 x 2197

    19,40 Euro

    16,82 Euro

    16

    Krone wieder eingegliedert mittels adhäsiver Befestigung

    1 x 2310

    1 x 2197

    18,76 Euro

    16,82 Euro

     

    Wirtschaftliche Bedeutung

    Rechnet man o. g. Beispiel mit zwei vergessenen adhäsiven Befestigungen pro Woche auf ein Jahr (44 Arbeitswochen) hoch, beträgt der jährliche Honorarverlust 44 x 2 x 16,82 Euro = 1.425,60 Euro.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2019 | Seite 13 | ID 45991087