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  • 01.07.2003 · Fachbeitrag · Implantologie

    Was Sie bei der Abrechnung der GOZ-Nrn. 904 bis 907 beachten sollten

    | Im ersten Teil („Privatliquidation aktuell“ Nr. 6/2003, S. 10 ff) wurden wichtige Hinweise zur Abrechnung der GOZ-Nrn. 900 bis 903 sowie von Materialkosten für Implantate und Implantatteile gegeben. Es folgen Erläuterungen zu den GOZ-Nrn. 904 bis 907. |