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  • 01.05.2002 · Fachbeitrag · Implantologie

    Fallbeispiele zur Abrechnung der Sinusbodenelevation

    | Die Abrechnung der Sinusbodenelevation bereitet immer wieder Probleme. Auf Grund der vielen Diskussionen, Ungereimtheiten und letztlich auch durch die Unsicherheit, die durch die Tagung der Bundeszahnärztekammer vor zwei Jahren in die Abrechnungspraktiken der Zahnärzte hineingetragen worden ist, haben wir die Gebührenpositionen noch einmal überarbeitet und der Gutachterkommission des Bundesverbandes der implantologisch tätigen Zahnärzte (BDIZ) vorgelegt. Letztlich hat die Gutachtertagung in intensiven Diskussionen die gesamten Positionen, so wie sie jetzt nachfolgend aufgelistet sind, verabschiedet. Abweichungen von dieser Interpretation werden sicher zu gewissen Schwierigkeiten führen, so dass eine Unterstützung der Gutachter des BDIZ nun auch weitestgehend durch die Landeszahnärztekammern gegeben sein dürfte. Nachfolgend einige kurze Erläuterungen zu den wichtigsten GOÄ-Positionen: |