Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Brückenversorgung: Zahnarzt muss nicht darüber aufklären, welche Präparationsmethode er anwendet

    | Zahnärzte müssen ihre Patienten nicht darüber aufklären, ob sie für eine Brückenversorgung die Stufen- oder Hohlkehlpräparation anwenden (Oberlandesgericht [OLG] Karlsruhe, Urteil vom 31.07.2019, Az. 7 U 118/18). |

     

    Geklagt hatte eine Patientin gegen ihren Zahnarzt. Dieser hatte sie mit einer Brücke versorgt und dabei die Stufenpräparation angewendet. Im Aufklärungsgespräch hatte er die Patientin nicht auf die Hohlkehlpräparation als Alternative hingewiesen. Nach der Behandlung brachen die präparierten Zähne ab. Die Patientin warf dem Zahnarzt vor, zu viel Zahnhartsubstanz abgetragen, das falsche Präparationsverfahren angewendet und sie ungenügend aufgeklärt zu haben.

     

    Das Gericht wies die Klage ab. Nach Angaben des bestellten Gutachters existiere ein sog. „Schulenstreit“ zwischen Vertretern der Stufen- und der Hohlkehlpräparation. Es gebe keine wissenschaftliche Evidenz dafür, dass eines der beiden Verfahren das „bessere“ sei. Bei der Art der Präparation handele es sich um technische Details der Behandlung, über die der Zahnarzt frei entscheiden könne und über die er die Patientin nicht aufklären müsse. Daher liege kein Aufklärungsfehler vor.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2020 | Seite 1 | ID 46267249