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  • · Fachbeitrag · Grundleistungen

    Ä1 (Beratung, auch mittels Fernsprecher): So dokumentieren Sie richtig

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Eine Beratung nach Nr. 1 GOÄ wird in der Zahnarztpraxis täglich so gut wie bei jedem Patienten durchgeführt. Leider kommt es bei Beratungen sehr häufig zu Lücken in der Dokumentation. Diese wiederum führen zu erheblichen Honorarverlusten. Wie Sie solche vermeiden, fasst dieser Beitrag zusammen. |

    Gründe für Honorarverluste bei Beratungen nach Ä1

    Der Zahnarzt führt eine Beratung durch, aber es erfolgt keinerlei Dokumentation über den Inhalt und die Zeitdauer dieser Beratung. Ohne Dokumentation der Zeitdauer, kann evtl. der Steigerungsfaktor nicht entsprechend angepasst bzw. keine Entscheidung gefällt werden, ob ggf. die höher bewertete Ä3 anzusetzen ist.

     

    MERKE | Bei Berechnung der Beratung nach Ä1 zum 2,3-fachen Gebührensatz wird gerade mal ein Honorar von 10,72 Euro generiert. Die Ä3 generiert einen Honorarumsatz von 20,11 Euro ‒ sie ist jedoch nur neben den Untersuchungsleistungen nach Nr. 0010 GOZ, Ä5 und Ä6 berechnungsfähig. Weitere zusätzliche Leistungen (z. B. eine Vitalitätsprüfung nach Nr. 0070 GOZ) dürfen parallel nicht berechnet werden.