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  • 03.03.2008 | GOZ-Novelle

    Was lässt der aktuelle Entwurf zum allgemeinen Teil der neuen GOZ erwarten?

    Seit kurzem liegt der mit Spannung erwartete Arbeitsentwurf des allgemeinen Teils (Paragrafenteil) zur neuen GOZ vor. Etwa bis Mitte März soll dieser Entwurf dem Vernehmen nach erstmalig diskutiert werden. Nach aktuellem Zeitplan soll dann im April ein Referentenentwurf als Kabinettvorlage fertiggestellt sein. Mit diesem Beitrag wollen wir Sie daher darüber informieren, welche Veränderungen dieser Entwurf nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge vorsieht und welche Herausforderungen möglicherweise auf den Zahnarzt zukommen.  

    Was soll erhalten bleiben?

    Unverändert in den vorliegenden Entwurf übernommen wurden der komplette § 1 („Anwendungsbereich“) und der § 3 („Vergütungen“.) Grundlage der Berechnungsfähigkeit zahnärztlicher Leistungen bleibt die medizinische Indikation der jeweiligen Leistung. Gleichzeitig erhalten bleibt damit wohl auch die Diskussion mit den privaten Krankenversicherungen. Hier gibt es bis dato immer wieder Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit bzw. am medizinisch notwendigen Maß einzelner Behandlungen.  

    Erhebliche Änderungen sind zu erwarten

    In wichtigen Punkten stehen jedoch grundlegende Änderungen bevor:  

     

    § 2 Abweichende Vereinbarung

    Die geplante Neuformulierung des ersten Absatzes beschreibt nun ausführlicher das, was bereits heute notwendig ist, um mit dem Patienten eine verbindliche Vereinbarung über die Gebührenhöhe zu treffen.