Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.06.2011 | GOZ-Novelle

    Referentenentwurf zur neuen GOZ: Aktueller Stand und Vorstellung des Gebührenteils

    Am 9. Mai 2011 hat beim Bundesgesundheitsministerium die gesetzlich vorgesehene Anhörung der Interessenvertreter der zahnärztlichen Belange (BZÄK, KZBV, Fachgesellschaften) stattgefunden. Dort wurden die Bedenken der Zahnärzteschaft vorgetragen. Neben der Forderung nach einer Anhebung des Punktwerts standen weitere Punkte auf dem Plan, die nach Auffassung von BZÄK und KZBV insbesondere juristisch strittig im Referentenentwurf dargestellt sind. So kann es nicht sein, dass alle Streitigkeiten durch die Novellierung fortgesetzt oder sogar verschärft werden. Dies betrifft zum Beispiel die Bereiche Begründungspflichten und Zielleistung. Die vollständige Stellungnahme von BZÄK und KZBV finden Sie unter www.iww.de, wenn Sie rechts oben die Abruf-Nr. 111857 eingeben.  

     

    Derzeit ist noch nicht bekannt, in welcher Form die Bedenken der Zahnärzte bei der Erstellung der „Kabinettsvorlage“ der GOZ-Novelle berücksichtigt werden. Nach Anhörung der Interessengruppen wird vermutlich die Kabinettsvorlage bis circa Anfang Juli erstellt werden. Diese wird von der Bundesregierung beschlossen und anschließend dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt. Nach formeller Zustimmung des Bundesrats ist dann sicher, ob die GOZ wie geplant in Kraft treten kann. Anschließend erfolgt dann die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Geplanter Termin für das Inkrafttreten ist nach wie vor der 1. Januar 2012.  

     

    Nachdem wir in der letzten Ausgabe die wichtigsten Aspekte aus dem Paragrafenteil vorgestellt haben, wollen wir mit diesem Beitrag die Neuerungen im Gebührenteil beleuchten und damit die Vorstellung des Referentenentwurfs komplettieren.  

    Wesentliche Neuerungen im Gebührenteil

    Auffällig ist zunächst, dass die Gebührenziffern künftig nicht mehr drei-, sondern vier- und fünfstellig sein werden. Zudem wurden obsolete Leistungen aus dem Gebührenteil entfernt bzw. in andere Leistungsbeschreibungen mit aufgenommen. Damit finden sich voraussichtlich die folgenden Leistungen gar nicht mehr in der neuen GOZ: