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  • · Fachbeitrag · GOZ-Auslegung

    Fristen und Zeitangaben in der GOZ

    von Manuela Grossmann, BFS health finance GmbH, Dortmund

    | Fristen und Zeitangaben sind Begriffe, die i. d. R. nicht mit dem Thema Abrechnung in Verbindung gebracht werden. Dennoch sind sie elementarer Bestandteil einiger Gebührenziffern bzw. derer Abrechnungsbestimmungen. Missachtung kann dazu führen, dass eine Berechnung nicht gebührenkonform ist. Doch was genau bedeutet eigentlich „je Sitzung“ und was passiert, wenn die Mindestdauer von „x Minuten“ nicht eingehalten wird? |

    „Je Sitzung“

    Eine der bekanntesten aber auch kompliziertesten gebührenrechtlichen Einschränkungen ist die Berechnung „je Sitzung“. Folgende Ausführungen stützen sich auf: Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Stellungnahme Fristen und Zeitangaben, Mai 2017 (online unter iww.de/s3120). Daher werden Wiederholungen im Folgenden abgekürzt.

     

    • Auslegung laut Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer

    „Der zunächst zeitlich nicht definierte Begriff umfasst den Zeitraum vom Eintreten des Patienten in die Praxisräume bis zu dessen Verlassen der Praxis nach Abschluss der zu diesem Termin vorgesehenen/erfolgten Behandlung und/oder Untersuchung.“