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  • 01.10.2006 | Gegenüberstellung von GOZ und Bema Positionen, Teil 8

    Spezifische Begründungen zur Faktorsteigerung –Teil 8: KFO und prothetische Leistungen

    Der letzte Teil unserer Beitragsserie liefert Ihnen spezifische Begründungsbeispiele für die Erhöhung des Steigerungsfaktors bei kieferorthopädischen und prothetischen Leistungen. In den Beispielen liegt das privatzahnärztliche Honorar unter dem des Bema, wenn die Leistungen im GOZ-Bereich mit Faktor 2,3 (West) berechnet werden. Das Honorar für die GKV-Leistungen für die kieferorthopädischen Gebühren wurde in den folgenden Beispielen mit einem Durchschnittspunktwert von 0,72 Euro errechnet, das Honorar der prothetischen Leistungen wegen der Punktwertinterpolation mit 0,7212 Euro.  

     

    Profil- oder Enfacefotografie einschließlich kieferorthopädischer

    Auswertung

    GOZ-Nr. 600  

    Bema-Position 116 (15 P.)  

    10,35 Euro  

    10,80 Euro  

    Mögliche Begründungen zur Faktorsteigerung:

    • Die außergewöhnliche Schwierigkeit der diagnostischen Maßnahmen bei Patient XY bestand in der besonderen Darstellung von mimischen Asymmetrien. Bedingt dadurch war die Auswertung der Fotographien mit einem überdurchschnittlich hohen Zeitaufwand verbunden.

     

    • Die besonders umfangreiche Auswertung bei Patient XY erforderte einen extremen Zeitaufwand, da neben der Auswertung zusätzlich mehrere Vergleiche notwendig wurden und in tabellarischer Form erstellt worden sind.

     

    • Die besonders aufwändigen Auswertungen der Fotographien bei Patient XY waren infolge der Extraktionen extrem zeitaufwendig, um den besonderen Anforderungen zur umfangreichen Einbeziehung der Weichteilverhältnisse zu entsprechen.

     

    Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen, Diagramme)

    GOZ-Nr 601  

    Bema-Position 17 (35 P.)  

    23,27 Euro  

    25,20 Euro  

    Mögliche Begründungen zur Faktorsteigerung:

    • Die Analyse der Modelle war durch das stark differenzierende körperliche Wachstum im Vergleich zum Alter des Patienten XY extrem schwierig und mit einem Zeitaufwand verbunden, der erheblich vom Typischen und Durchschnittlichen abweicht.

     

    • Bei Patient XY wurden mehrere unterschiedliche Methoden zur Analyse der Kiefermodelle mit gleicher Aussagefähigkeit angewandt. Da diese verschiedenen Methoden auf Grund diagnostischer Abklärung des Einzelfalles zwingend erforderlich waren, entstand ein besonders hoher zusätzlicher Zeitaufwand.