Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.03.2011 | Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen

    Urteile zur Abrechnung der Nrn. 800 bis 805 im Zusammenhang mit Einzelkronen?

    Frage: „Wir haben immer wieder Schwierigkeiten bei der Abrechnung der GOZ-Nrn. 800 bis 805 im Zusammenhang mit Einzelkronen. Welche Rechtsprechungen gibt es dazu?“  

     

    Antwort: Dieses Problem ist auf die individuelle Auslegung der Kostenerstatter der GOZ-Nrn. 220 bis 222 zurückzuführen. Dort heißt es nämlich, dass mit der Gebühr die Relationsbestimmung mit abgegolten ist. Damit sind aber keinesfalls die funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen der GOZ-Nrn. 800 ff. gemeint, ansonsten wären diese ja auch in der Gebührenordnung schlicht überflüssig. Dass es sich bei der in den GOZ-Nrn. 220 bis 222 beschriebenen Relationsbestimmung nur um eine einfache Bissnahme handelt, wird durch folgende Urteile untermauert:  

     

    • Amtsgericht Tübingen Az: 9 C 359/93 vom 1. Juli 1993
    • Amtsgericht Geilenkirchen Az: 5 a C 689/91 vom 14. Januar1994
    • Landgericht Duisburg Az: 4 S 473/92 vom 24. Juni 1994
    • Amtsgericht Eschweiler Az: 18 C 561/93 vom 24. Februar 1995
    • Amtsgericht Hamburg Az: 13b C 45/95 vom 22. September 1995

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 18 | ID 142822