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  • 05.05.2009 | Forderungsmanagement

    Klagen - lohnt sich das? Praktische Hinweise zur Überlegung, den Rechtsweg zu beschreiten

    von Rechtsanwältin Doris Mücke, Bad Homburg

    Immer wieder kommt es vor, dass Patienten den vollständigen Ausgleich zahnärztlicher Rechnungen verweigern. Nicht selten geschieht dies unter Hinweis auf entsprechende Kürzungen privater Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Bleiben die Mahnungen gegenüber den Patienten erfolglos, stellt sich für den Zahnarzt die Frage, ob zur Durchsetzung der Ansprüche der Klageweg beschritten werden soll.  

    Drei Kernüberlegungen

    Bei der Entscheidung der Frage, ob ein Gericht angerufen werden soll, sind in der Regel drei Aspekte zu berücksichtigen:  

     

    1. Die rechtlichen Erfolgsaussichten der Klage.
    2. Der Kostenaufwand des Klageverfahrens.
    3. Der ideelle Wert des angestrebten Klageerfolges.

     

    Die Erfolgsaussichten der Klage

    Die Erfolgsaussichten einer Klage kann der hinzugezogene fachkompetente Anwalt - unter Umständen sogar der erfahrene bzw. informierte Zahnarzt selbst - relativ gut beurteilen. Ist Ihre Liquidation tatsächlich zweifelhaft, weil von Kammern, Kommentaren und/oder Fachgesellschaften andere bzw. verschiedene Auffassungen zur Abrechnung vertreten werden, ist zu prüfen, ob hierzu bereits Rechtsprechung ergangen ist. Je zahlreicher und eindeutiger die Urteile sind, die Ihre Abrechnung untermauern, desto größer sind die Erfolgsaussichten der Klage. Im Übrigen bleibt diese Einschätzung der Kompetenz und Erfahrung des Anwaltes überlassen.