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  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    Hilfestellung bei der Finanzierung: Was sollte eine Zahnzusatzversicherung können?

    von Gabriele Bengel, Mitbegründerin to:dent.ta GmbH, Esslingen, todentta.de

    | „Ach, so teuer wird die Behandlung? Damit hatte ich nicht gerechnet. Kann ich mich dafür noch versichern?“ So reagieren viele Kassenpatienten, die vom Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan (HKP) erhalten. Zwar dürfen Sie als Zahnarzt keine Versicherer empfehlen, aber Sie dürfen ihnen Informationen an die Hand geben, mit denen sie die Qualität eines Anbieters beurteilen können. In welchem Umfang eine Zahnzusatzversicherung bei der Finanzierung zahnmedizinischer Leistungen helfen kann, hängt von drei Faktoren ab ‒ vom Zeitpunkt der Antragstellung, von der Qualität und dem Leistungsumfang des Tarifs und von der Passgenauigkeit zum individuellen Risiko. |

    Antragstellung ‒ nie zu früh, aber oft zu spät

    „Brennende Häuser können nicht mehr gegen Feuerschäden versichert werden“, erklären Versicherungsfachleute tagtäglich. Für die Zahnzusatzversicherung bedeutet das: Befunde, die bei Antragstellung bereits erhoben sind, können nicht mehr in den Versicherungsschutz einbezogen werden.

     

    MERKE | Normale Zahntarife schließen eine Kostenerstattung für Maßnahmen aus, die vor Antragstellung bereits angeraten waren. Dabei muss noch gar kein HKP erstellt worden sein. Bereits der Befund, dass Füllungen nicht mehr intakt, Kronenränder insuffizient oder Zähne kariös sind, führt zur Ablehnung der Erstattung. Viele Zahnärzte weisen ihre Patienten daher frühzeitig auf Risiken hin, denn sie wissen aus Erfahrung, dass Zahnersatz auch bei bester Qualität nicht ewig hält. Außerdem begrenzen Zahnzusatzversicherungen ihre Leistungen in den ersten drei bis fünf Jahren auf Höchstbeträge.

     

    Hat der Patient versäumt, sich abzusichern, bekommt er für angeratene Füllungstherapien und Wurzelbehandlungen zzt. keinen nachträglichen Versicherungsschutz mehr. Beim Zahnersatz gibt es nur zwei Tarifvarianten am Markt, die vielleicht noch bei der Finanzierung helfen können:

     

    • 1. Es gibt einen Zahntarif, der den Ersatz von Zähnen, die gezogen werden müssen, erstattet. Vorausgesetzt, dass nach der Extraktion nicht mehr als insgesamt drei Zähne fehlen und an den vorhandenen Zähnen keine Behandlungen angeraten sind. Der Patient muss pro fehlendem Zahn zwar einen Zuschlag bezahlen, bekommt dafür aber für den Zahnersatz bis zu 90 Prozent seines Eigenanteils erstattet.

     

    • 2. Die zweite Variante ist aus der Fernsehwerbung vielen bekannt: der ERGO-Sofort-Schutz für Zahnersatz-Maßnahmen. Er zahlt allerdings immer nur den Betrag, den auch die gesetzliche Krankenversicherung als Festzuschuss bezahlt. Im Gegenzug zahlt der Patient 24 Monate lang (Mindestvertragsdauer) einen Beitrag von zzt. 33,90 Euro, insgesamt also 813,60 Euro.

    Hochwertige Zahnzusatztarife minimieren den Eigenanteil

    Die ersten Zahnzusatzversicherungen, die auf den Markt kamen, waren reine Zahnersatztarife. Sie zahlten für Kronen, Brücken und Prothesen. Inzwischen gibt es viele neue Zahntarife, die Versicherungsschutz bieten für alle zahnmedizinischen Leistungen. Auch Prophylaxe-Maßnahmen und die professionelle Zahnreinigung werden bezahlt oder zumindest bezuschusst. Während früher viele Zahntarife nur zwischen 40 und 60 Prozent der Kosten übernahmen (inkl. den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung), werden heute meist Zahntarife mit 80 bis 100 Prozent Kostenerstattung angeboten. Wie eine umfassende Absicherung zahnmedizinischer Leistungen heutzutage aussehen kann, zeigt das folgende Beispiel.

     

    • Tarifbeschreibung (Auszug)

    “... der Top-Tarif erstattet 90 Prozent Ihres Eigenanteils für Zahnersatz (inkl. Inlays, Implantate, Veneers), vorbereitende diagnostische und chirurgische Leistungen, Parodontose- und Wurzelbehandlungen, hochwertige Füllungen, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen, Material- und Laborkosten. Zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen übernehmen wir bis zu 108 Euro pro Jahr. Die Erstattung aller Tarifleistungen erfolgt, soweit die Gebühren im Rahmen der Höchstsätze der GOZ liegen und deren Grundsätze entsprechen.“

     

    Zahntarif sollte individuelles Risiko optimal abdecken

    Will der Patient sicher sein, dass ihm seine Zahnzusatzversicherung bei der Finanzierung künftiger Behandlungen nachhaltig hilft, sollte er bei der Auswahl des Zahntarifs darauf achten, dass sein Risiko optimal berücksichtigt wird. Ein Patient mit gutem Zahnzustand braucht einen anderen Versicherungsschutz als einer, dem bereits Zähne fehlen. Die Versicherer haben ganz unterschiedliche Annahmekriterien. Es kann durchaus passieren, dass ein Patient von einem Versicherer komplett abgelehnt wird, ein anderer einen Zuschlag verlangt und ein dritter den Antrag ohne Wenn und Aber annimmt. Es ist daher sinnvoll, dass der Patient die Angebote sorgfältig vergleicht oder sich von Fachleuten beraten lässt. Damit vermeidet er teure Fehlentscheidungen und böse Überraschungen im Leistungsfall.

     

    • Tarif-Check: einige Leitfragen für den Patienten
    • Sieht der Tarif eine prozentuale Erstattung der Regelversorgung oder der Gesamtkosten/des Eigenanteils vor?
    • Umfasst der Tarif neben Zahnersatz auch Zahnbehandlung und Prophylaxe?
    • Wird auf eine Bindung an ein Preis-/Leistungs-Verzeichnis für Laborkosten verzichtet?
    • Ist nur „implantatgetragener Zahnersatz“ versichert oder auch implantologische Leistungen inklusive Knochenaufbau?
    • Ist die Zahl von Zahnimplantaten begrenzt?
    • Sind Behandlungen versichert, die außerhalb des GKV-Leistungskatalogs stehen?
     

    Weiterführender Hinweis

    • to:dent.ta GmbH (Hg.): Schöne Zähne ohne finanzielle Lücken. Ihr Ratgeber für Zahnzusatzversicherungen. Hamburg, April 2019, 27 Seiten, kostenlos zu bestellen per E-Mail an beratung@todentta.de
    Quelle: Ausgabe 10 / 2019 | Seite 15 | ID 46116389