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  • 01.02.2005 | Festzuschüsse für Zahnersatz

    Rechtssicherheit durch eine Erklärung des Versicherten zur Kostenübernahme

    Seit einigen Wochen liegt jeder Praxis ein Exemplar des neuen Heil- und Kostenplans vor. Es handelt sich um ein vorläufiges Exemplar, da im Gemeinsamen Bundesausschuss zwischen den Krankenkassen und den Zahnärzten keine Einigung bezüglich der endgültigen Ausgestaltung des Heil- und Kostenplanes – insbesondere zu den Anlagen – erzielt werden konnte.  

     

    Auch die bisherigen Verhandlungen vor dem Schiedsamt waren nicht erfolgreich: Zuletzt konnte auf der Sitzung am 21. Januar keine Einigung erzielt werden, ein neuer Termin ist jetzt für Anfang März anberaumt worden.  

    Erklärung dem privaten Heil- und Kostenplan beifügen

    Bis zur endgültigen Einigung wird empfohlen, für gleich- bzw. andersartige Versorgungen dem Heil- und Kostenplan einen privaten Heil- und Kostenplan beizufügen. Auf dem bisherigen Heil- und Kostenplan verpflichtete sich bislang der Versicherte, die von der Krankenkasse nicht übernommenen Kosten zu tragen.  

     

    Der jetzt vorliegende Heil- und Kostenplan enthält eine solche Verpflichtung nicht. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird daher empfohlen, zusätzlich zum privaten Heil- und Kostenplan den Patienten die folgende – von der KZBV entwickelte – Erklärung zur Kostenübernahme unterschreiben zu lassen: