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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Festzuschüsse für Zahnersatz ab 2005

    Die verschiedenen Versorgungsformen und zugehörige Abrechnungswege mit Beispielen

    | Ab dem 1. Januar treten die befundbezogenen Festzuschüsse beim Zahnersatz in Kraft (siehe "Privatliquidation aktuell" Nrn. 9, 10 und 11/2004). Entscheidend für die Höhe des Festzuschusses ist nicht mehr die geplante Versorgung, sondern der zahnmedizinische Befund. Je nach Ausführung kann der Patient zwischen der Regelversorgung, der Versorgung mit gleichartigem und der mit andersartigem Zahnersatz wählen. Bei Regelversorgungen oder Versorgungen mit gleichartigem Zahnersatz erfolgt die Abrechnung der Festzuschüsse über die KZV, der Patient erhält eine Eigenanteilsrechnung (Honorar Bema/GOZ minus Festzuschüsse). Bei andersartigem Zahnersatz erhält der Patient eine Privatrechnung gemäß § 10 GOZ. Die Festzuschüsse werden ihm von der Krankenkasse erstattet. |