01.02.2001 · Fachbeitrag · Fallbeispiel
Einzelzahn-Implantation und Versorgung mit einer Stufenkrone auf Implantat
Am 15. September 2000 hat der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen zusätzlich die Ausnahmeindikationen für Implantatversorgungen („Einzelzahnlücken und stark atrophierter zahnloser Kiefer“) im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung verabschiedet. Über den Bema-Teil 6, der diese Leistungen mit abdecken soll, wird derzeit noch verhandelt. Das bedeutet für die vertragszahnärztliche Praxis, dass diese Leistungen auf der Basis der GOZ - also rein privat - mit dem Kassenpatienten vereinbart werden müssen.
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