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  • 02.07.2008 | Endodontie

    Die vollständige Abrechnung einer endodontischen Behandlung an Zahn 46

    Der Aufwand von endodontischen Behandlungen wird bei der Liquidationserstellung oft unterschätzt. Letztendlich ist eine Berechnung lediglich der Kernpositionen gerade bei der Anwendung von speziellen Geräten nicht ausreichend, um ein adäquates Honorar erzielen zu können. Hierzu ist es besonders wichtig, dass einerseits der Gebührenrahmen vollständig genutzt wird, andererseits auf die Berechnung von Materialkosten (sofern dies in Betracht kommt) ein besonderes Augenmaß gesetzt wird.  

     

    Das Fallbeispiel erläutert daher eine Wurzelkanalbehandlung, wie sie unter Einsatz von speziellen Instrumenten durchgeführt und berechnet werden kann. Detaillierte Erläuterungen schließen sich an das Beispiel an.  

     

    Fallbeispiel

    Datum  

    Behandlung  

    GOZ/GOÄ  

    11.02.  

    Vollständige Untersuchung (18, 28, 38, 48 fehlen, Zahnstein an allen Zähnen vorhanden)  

    Ä6  

     

    Panoramaschichtaufnahme mittels digitalem Röntgengerät angefertigt (46 apikale Aufhellung und unvollständige Wurzelfüllung)  

    Ä5004  

     

    Beratung über die Versorgungsnotwendigkeit (Dauer circa 8 Minuten)  

    Ä1  

     

    Entfernung supragingivaler Beläge an 17-27, 37-47 

    28 x 405  

     

    Entfernung subgingivaler Beläge an den Zähnen 17-15, 27-25, 43-33 

    12 x 407  

     

    Neuer Termin für die Revision der Wurzelfüllung vereinbart  

     

    15.02.  

    Kontrolle nach Belagsentfernung an 17-27, 37-47 (an 17, 16, 27, 26 erneut weiche Beläge entfernt)  

    28 x 406  

     

     

    Entfernung der alten Wurzelfüllung und Aufbereitung der vier Wurzelkanäle  

    4 x 241  

     

    Nadelmessaufnahme  

    Ä5000  

     

    Reduzierung der Keimzahlen der Wurzelkanäle mittels Laser  

    § 6 Abs. 2  

     

    Trepanation des Zahnes 46  

    239  

     

    Medikamentöse Einlage  

    243  

    25.02.  

    47-45 Kofferdamm angelegt  

    204  

     

    46 Wurzelfüllung  

    4 x 244  

     

    46 Röntgenkontrolle der Wurzelfüllung  

    Ä5000  

     

    46 Schmelz-Dentinadhäsive Rekonstruktion (Zahnflächen -mod-)  

    § 6 Abs. 2  

    Erläuterungen zur Abrechnung des 11. Februar

    Untersuchung

    Die GOÄ-Nr. 6 kann einmal je notwendiger vollständiger Untersuchung abgerechnet werden. Sie beinhaltet für eine zahnärztliche Untersuchung bei dem stomatognathen System die Inspektion der Mundhöhle, die Inspektion und Palpation der Zunge und beider Kiefergelenke sowie die Erhebung des vollständigen Zahnstatus. Die Abrechnung bereitet bei Beihilfepatienten oft Erstattungsprobleme, daher sollten Beihilfepatienten auf diese Schwierigkeit im Vorfeld hingewiesen werden.  

     

    Röntgenaufnahme